Die Vollzugsorgane haben im Rahmen der flankierenden Massnahmen (FlaM) und des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) ihre Kontrollen im Jahr 2023 ohne pandemiebedingte Einschränkungen und mit vollem Ressourceneinsatz durchgeführt. Das FlaM-Mindestkontrollziel wurde erneut erreicht. Ein Rückblick zeigt, wie sich das FlaM-Schutzdispositiv in den letzten zwanzig Jahren stetig weiterentwickelt und neuen Gegebenheiten angepasst hat.